Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln.
Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben der EU‑Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie an den einschlägigen deutschen Gesetzen (Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV) 2.0). Nach § 12b BGG und § 7 BITV 2.0 müssen in einer Barrierefreiheitserklärung sowohl die Bewertung der Barrierefreiheit als auch eventuelle Barrieren und deren Gründe genannt werden.
Beschreibung der Website
Die Website learn-interact.digital ist die zentrale Plattform von l.i.d. – learn. interact. digital für digitale Weiterbildung. Sie bietet Informationen zu Kursen, Leistungen und Projekten sowie Zugang zur eigenen Lernplattform. Ergänzt wird das Angebot auf der Website um den Bereich Konzept der digitalen Weiterbildung, Leistungsportfolio von l.i.d. sowie einer FAQ-Seite.
Unternehmensangaben (Auszug aus dem Impressum)
Wurm & Hombach GbR
Zum Schlüchtern 39
57482 Wenden
Deutschland
Vertreten durch: Lea Wurm, Tobias Hombach
E-Mail: info@learn-interact.digital
Stand der Barrierefreiheit
Die Prüfung mit WAVE von WebAIM sowie unsere eigenen Tests haben ergeben, dass learn-interact.digital im Wesentlichen barrierefrei sei. Der überwiegende Teil der Anforderungen der BITV 2.0 wird vollständig erfüllt. Einzelne kleinere Bereiche (z. B. leichte Abweichungen im Sprachumschalter oder die Struktur mancher Überschriften) werden kontinuierlich überprüft und optimiert.
Positiv festgestellte Merkmale
Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder sind mit Alternativtexten versehen. Die Bildbeschreibungen orientieren sich an den „4 Regeln“ des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV). Die Alttexte wurden konsequent auf eine maximale Zeichenanzahl von 125 gekürzt, damit sie für Screenreader optimal nutzbar sind. Längere Originalbeschreibungen sind weiterhin in den Bildinformationen hinterlegt.
Strukturelemente: Überschriften und Absätze sind größtenteils korrekt ausgezeichnet und erleichtern die Navigation.
Sprache: Die Hauptsprache der Website ist korrekt angegeben.
ARIA-Elemente: Es kommen ARIA-Rollen und Labels zum Einsatz, um interaktive Inhalte zugänglich zu machen.
Erläuterungen zu nicht barrierefreien Inhalten
Einige Aspekte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- Der Sprachumschalter (DE/EN/ES) weist geringfügige Kontrastabweichungen auf. Diese resultieren aus dem Corporate Design, erfüllen aber mit einem Kontrastwert von 8,59 : 1 dennoch die Mindestanforderungen nach WCAG.
- Bei den Überschriftenstrukturen gibt es vereinzelt Sprünge in der Hierarchie.
Geplante Maßnahmen
Strukturprüfung: Künftige Inhalte werden systematisch mit korrekter Überschriftenhierarchie erstellt.
Design-Elemente: Wir prüfen regelmäßig die Kontraste, auch wenn einzelne Abweichungen durch das Corporate Design bedingt sind.
Bewertungsmethode
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung durch das Tool WAVE – Web Accessibility Evaluation Tool (https://wave.webaim.org/) sowie manuellen Prüfungen durch die Seitenbetreiber.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 28. August 2025 und zuletzt überprüft am 28. August 2025.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie uns jederzeit kontaktieren:
E-Mail: info@learn-interact.digital
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit den Antworten aus unserer Kontaktaufnahme nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@bih.bund.de
Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.